hallo, habe die tage von einem gehört, dass man bei einem Traktor bis 25 kmh keine Bremsleuchte benötigt hinten. Die sagten, man bräuchte nur Blinker und Schlusslicht. Kann es mir kaum vorstellen, dass es stimmen soll, und im internet habe ich auch nichts passendes gefunden. Des halb wollte ich mal hier nach fragen. Würde mir nämlich sehr entgegen kommen, da bei mir die Bremsleuchten defekt sind
tach flo, das mit den bremsleuchten stimmt. bis 25 km/h sind keine vorgeschrieben. es wird nur der warnblinker gefordert und dieser muss auch nachgerüstet werden. so steht es in der STVZO . gruss martin
Allerdings müssen die Bremsleuchten funktionieren wenn sie nachgerüstet worden sind. Bei mir waren bei einem AS 120 Bremsleuchten installiert. Die müssen funktionieren, wenn keine vorhanden sind müssen auch keine angeschraubt werden.
Hallo Stmmt nicht ganz, Bremsleuchten wurden ab 1.1.88 pflicht. Bei Baujahren davor besteht eine Sonderregelung diese müssen nicht nachgerüstet werden. Blinker und Warnklinker sind pflicht und müssen immer vorhanden sein egal welches Baujahr. Aber grundsätzlich gilt immer was angebaut ist muß auch funktionieren.
ahso....und wenn man die abmontiert ? bei mir waren jetzt welche dran, aber da der mechanismus usw komplett kaputt war, haben wir es abgebaut. wir machen die elektrik komplett neu, ohne bremsleuchten. gelten die alten dann bereits als einmal nachgerüstet und müssen dann dran, oder ist das egal, wenn man sie abmontiert. eingetragen sind die ja nirgentwo, also kann man ja auch nicht nachweisen, dass mal welche dran waren^^
tach, die sachlage ist genauso wie max es beschreibt: wenn eingetragen dann entweder reparieren oder neu. wenn nicht eingetragen ist es egal, der TÜV frägt zwar ob welche dran sind aber wenn nicht dann nicht.
flo, nun liegt es bei dir ob du die bremsleuchten wieder montierst oder nicht gruss martin