Könnt Ihr mir mal bei einem generellen Anliegen weiterhelfen?
Und zwar: wie ist den das bei uns in Deutschland, hinsichtlich des Versicherungsschutzes (bei grünem Traktorennummernschild) geregelt, mit welchem Anhänger man auf die Strasse darf die keine Betriebszulassung, aufgrund ihres Alters mehr bekommen, bzw. für die sich das preislich, im Vergleich zum Anhängerwert, auch nicht mehr lohnt? Ich mein Dinge wie Blinkerelektrik etc. lässt sich ja alles montieren, aber wenn er z.B. zudem keine Auflaufbremse hat etc...und dann eventuell doch ein Unfall passiert...naja, Ihr wisst ja was ich meine...
Kurzum: was muss ein alter Anhänger, an technischen Bestandteilen, aufweisen, damit ich keine weitreichenden rechtlichen Probleme bekomme wenn es je zu nem Unfall käme?
Hallo Also als erstes ohne Betriebserlaubnis geht garnix.Das hat übrigens mit Zulassung nix zu tun. Ohne Bremse nur Einachser unter LOF und bestimmten Bedingungen. Hier mal ein Link dazu. http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_ne...uere-gesamt.pdf Grußm Christian