Hallo Treckerfreunde. Ich möchte mir nach Ostern einen Einachser-Anhänger zulegen. Muss der angemeldet werden, wenn ja, wie? Hier gibt es wohl unterschiedliche Angaben. Trecker ist mit schwarzem Nummernschild. reicht das gleich Schild für einen sogenannten Nachläufer ?. Was ist mit Versicherung, wenn Personen mit festem Sitzplatz mitfahren ? Für jeden Tipp oder Infos -- bedankt! Gruß an alle und schönes Wochenende Uli
Hallo Uli, der Anhänger muß genau wie ein PKW-Anhänger zugelassen, versichert, versteuert und alle 2 Jahre vom TÜV abgesegnet werden. Es gibt keine Sonderregelungen. Diese gibt es nur im Zusammenhang mit LoF-Tätigkeit.
Wie es sich mit der Personenbeförderung verhält, weiß ich nicht sicher. Ich befürchte, daß du die Sitze für Nicht-LoF-Fahrten nicht nutzen darfst. Da solltest du dich noch einmal schlau machen.
Für Mitfahren im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen gibt es dieses Merkblatt: