Ich brauch mahl wieder Hilfe Mein Nachbar hat einen alten Anhänger ich schätze 50er 60er Jahre. Steht zeit jahren nur in der Schene rum. Hat auch noch ein Grünes Kennzeichen, ich wollte in frtig machen, Papire sucht er noch sieht aber schlecht aus. Meine Frage: da der anhänger auf Schwarzen Kennzeichen laufen soll und ich da auch eine HU brauche. Und der Anhänger kein Typenschild hat geht das überhaupt beziehungsweise hat einer von euch schon mahl eine Vollabnahme für einen Anhänger gemacht.(was Kostet sowas). Ach und was müsst ihr so für eure Anhänger Bezahlen (Steuer Versicherung). Über antworten bedanke ich mich schon jetzt mahl
Gruß Micha
A Franke im Norddeutschen Exil Für Tipfehler haftet meine Tastatur
Hallo Micha88 Wenn Du keine Unterlagen zum Anhänger hast und das brauchten die Landwirtschaftlichen Anhänger der 50/bis Heute bis 30km/h Höchstgeschwindigkeit nicht ,da Sie das Kennzeichen des Zugfahrzeuges bekamen und so auch Zulassungsfrei und Versicherungsfrei waren . Der TÜV verlangt Unterlagen über Bremsen , Achsen , zulässige Reifengrösse ( Tragkraft ) , Gesamtgewicht oder es müssen Gutachten erstellt werden . ( Kostenvorstellung des TÜV ca. 500,- € damals 2001 ) Gruß : Werner
ich war heute wegen demselben problem bei der dekra. die kosten belaufen sich auf 120 euro. für eine höchstgeschwindigkeit bis 25 kmh braucht man nur eine betriebserlaubnis. dafür ist eine fahrgestellnummer wichtig. diese wird bei nichtvorhandensein von der zulassungsstelle als 17 stellige oder bei der dekra als 14 stellige zahl neu vergeben. allerdings muss für die neuerteilung durch die dekra ein auftrag von der zulassungsstelle erfolgen. und das muss man persöhnlich bei der zulassungsstelle anfordern. nachher wird der anhänger auf technische unbedenklichkeit geprüft bzw bei nichtvorhandensein von daten neu vermessen und gewogen. anschließend erhält man eine betriebserlaubnis mit der man abermals zur zulassungstele muss. und dann wollen die einen nie wieder sehen sofern der anhänger mit einem grünen nachfolgekennzeichen geführt wird. was für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche zwecke absolut ausreichend ist. soweit die erläuterung des dekra mitarbeiters. gruß christian