Moin ich wollte mahl ein neues Thema losschlagen was auch in unser Szene sehr Wichtig ist was auch in Vielen Zeitungen immer für viel Wirbel sorgt Gott sei dank habe ich mit 25 alle Klassen
Ich kann nur infos zu den Klassen nach 1999 geben hoffe aber das ander mitglieder mit der alten Pappe sich hier auch einbringen können
Klasse B Fahrzeuge bis 3,5to Anhänger nur wenn zgm Größer als Leergewicht des Fahrzeug allerding gesamt nicht über 3,5to ( Bsp. Auto 2,0to zgm leerm 1,2to anhänger 1,2to dann wäre alles IO)
Wass ihr aber warscheinlich alle schon wisst.
Was aber wichtig ist Das die Klassen T / L Nur im Lof zweck genutzt werden dürfen. Wenn der 16jä. Max (Füherscheinklasse L) mit seinem 300er zum Zigaretten kaufen zur nächsten Tanke fahrt ist dieses Fahren ohne Führerschein. Bei den Schwarzfahrer unter uns (Schwarzes Kennzeichen) nützen die Klassen T und L demzufolge Nichts ( Holzmachen für Privatgebrauch zählt nicht als LOF zweck) Diese brauchen demzufolge die Klasse B mit Anhänger am Schlepper BE.
das ist richtig! privates holz fahren ist nicht erlaubt! man müsste dann jede fahrt bei der versicherung melden.
leider ist das so! noch schlimmer ist die sache mit dem lkw führerschein. wenn ich den normalen lkw führerschein mache (kostet etwa 2500€) darf ich nur für private zwecke fahren und nur lkws die privat angemeldet sind. würde ich damit im betrieb den lkw fahren müsste ich den großen lkw schein haben, bzw den berufskraftfahrer schein, welcher etwa 8000€ kostet.
moin wo hast du die Infos Her????????????? Jeder der einen Führerschein klasse C1 oder C Darf diesen auch Gewerblich nutzen, sofern er die Neue FahrerQualfifikation mit etwas über 100h und Prüfung bei der IHK gemacht hat Kosten Stand 2011 ca 600€ + Fahrerkarte.
Zum Fahren mit Grün ist weniger die Versicherung wichtig Das Finazamt will Geld.
[ Editiert von micha88 am 31.01.13 15:14 ]
Gruß Micha
A Franke im Norddeutschen Exil Für Tipfehler haftet meine Tastatur
Hallo, ich habe mich in Sachen LoF auch mal schlau gemacht.
Die grüne Nummer besagt erst einmal nur, daß das Fahrzeug steuerbefreit ist. Will jemand mit Trecker und Anhänger z. B. Möbel transportieren, kann er dieses beim Finanzamt anmelde und, die Steuer für den Zeitraum zahlen.
Jetzt gilt aber nicht mehr der Führerschein L und T, da diese Lof-tätigkeitsgebunden sind. Jetzt kommt es darauf an, welcher Führerschein sonst noch vorhanden ist.
Bei Anhängern bis 25km/h und Folgekennzeichen kommt hinzu, daß die Befreiung von Zulassung, Steuer und Versicherung ebenfalls LoF-gebunden ist. Die darf man überhaupt nicht benutzen. (Auch nicht für den privaten Holztransport aus dem Wald). Der Anhänger ist bei solchen Fahrten nicht versichert, und man fäht mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Bei Fahranfängern in der Probezeit kann das sicher zu großen Problemen führen.
Da ich überhaupt keine Lof-Tätigleiten zu erledigen habe, habe ich meinen 1,5to-Anhänger zugelassen, zahle Steuern und Versicherung. Alle 2 Jahre steht jetzt eine HU an.
Das mit Lof ist so eine Sache Bei meiner Versicherung ist das so,(Schwarzfahrer) eer ANgekuppelte Anhänger ist mit dem Schlepper Versichert. AAZ könntest du deinen Weg mit der Anhänger Zulassung Mal in eimen Seberaten Thema Beschreiben.... Danke im Vorraus
Gruß Micha
A Franke im Norddeutschen Exil Für Tipfehler haftet meine Tastatur
Für jeden Anhänger (ausser Bj. vor 1960, ich glaube das war 1960) muß man eine BE= Betriebserlaubnis haben. Dann mußt du mit dem Anhänger eine HU machen, besorgst dir eine eVB-Nummer (früher die Doppeltkarte) von der Versicherung und geh damit zur Zulassungsstelle. Dann bekommst du das Kennzeichen und einen KFZ-Schein.
Nach 2 Jahren mußt du dann wieder zur HU. Steuern richten sich nach dem zGg. Versicherungen sind unterschiedlich.
Ich habe einen alten Bauwagen (ohne BE) zu einem Pritschenanhänger umgebaut.
Als er fertig war, war eine Vollabnahme fällig. Da es sich um einen Komplettumbau handelte, wurde ich als Hersteller eingetragen.
Das ging u. a. auch deshalb ohne Probleme, weil der Anhänger mit 1,5to eher klein ausfällt und keine Bremse hat.
Bei nicht umgebauten Anhängern würde ich den Hersteller anschreiben, ob er Unterlagenn zur Verfügung stellen kann. Wenn das nicht hilft, würde ich beim TÜV oder bei der DEKRA fragen, welche Unterlagen sie benötigen.
Ich suche gerade noch ein Drehschemel Gummiwagen, wenn ich einen gefunden habe und mich dann mit dem Tüv Ausseinander setze werde ich das dann im Forum genau Berichten.
Gruß Micha
A Franke im Norddeutschen Exil Für Tipfehler haftet meine Tastatur
also ohne BE gehts heute nicht mehr egal wie alt der anhänger ist und denk dran BE und zulassungsfrei sind zwei paar schuhe.
wichtig ist wenn du dir einen alten anhänger holst das die typenschilder da sind (bremse, achsen und deichsel ) dann ist die BE eigentlich kein problem. ohne wirds schwieriger wir haben hier schonmal darüber geschrieben benutze mal die suche!
Es ist richtig, daß schwarz, also mit Zulassung nur mit BE geht. Für LoF sind die alten Gurken bis 25km/h ohne BE weiterhin erlaubt. Da gibt es Bestandsschutz. So wurde mir glaubwürdig berichtet.